Narkose
Narkose
wird nur in den Fällen eingesetzt, wo auf Grund des Krankheitsbildes oder der Verfassung des Patienten eine Behandlung in lokaler Anästhesie nicht zumutbar ist.
NEU:
ist auch, dass bei normalen Eingriffen im Mundbereich von den gesetzlichen Kassen diese Form der Betäubung nicht mehr bezahlt wird, Auch die Privaten stellen die Leistungspflicht immer mehr in Frage.
In solchen Fällen, falls gewünscht - und vor allen Dingen medizinisch auch vertretbar - kann natürlich im Rahmen von Selbstzahlerleistungen trotzdem so verfahren werden.
Alternativen:
können wir natürlich auch bieten in Form z.B. vom s.g." Dämmerschlaf ". wodurch der Eingriff auch erträglicher wird.
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Was tun im Notfall?
Sie haben starke Schmerzen, oder gravierdende Probleme, die keinen Aufschub dulden?
In der Notdienstregelung erfahren Sie mehr !
Sprechzeiten
Montag - Freitag
8:00 - 17:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
durchgehend das ganze Jahr
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